Erklärung
zur Barrierefreiheit
Die FernUniverstität in Hagen hat den Anspruch, ihre Internetseiten entsprechend der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Sie orientiert sich dabei an den Vorgaben der BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) und der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt https://www.bne-digital.nrw und ihre Unterseiten gemäß der
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Das Layout der Website passt sich automatisch an den jeweils genutzten Bildschirm des Endgerätes (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) an und bietet damit eine erhöhte Zugänglichkeit.
Weiterhin können Nutzerinnen und Nutzer diese Webseiten mit ihrer Tastatur bedienen oder sich deren Inhalte per Screenreader vorlesen lassen.
Art der Überprüfung
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Die Überprüfung der Website erfolgt kontinuierlich über Stichproben im Rahmen einer Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte nur zum Teil barrierefrei:
Auf den Seiten „Über uns“ und „Nachhaltig digital“ kommt es bei reiner Tastaturbedienung dazu, dass die Tab-Reihenfolge strikt von oben nach unten durchläuft, ohne für jeden Abschnitt die Zusatzinformation zum Bild anzusteuern. Bei geringerer Browserbreite unter 1024 Pixel sind jedoch auch diese Informationen leicht zugänglich.
Externe Links werden durchgehend in einem neuen Fenster oder Tab geöffnet, da es sich um weiterführende Informationen handelt.
Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01. Oktober 2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Gerne können Sie uns Mängel bezüglich der Barrierefreiheit der Website mitteilen.
Nutzen Sie dazu bitte die folgenden Kontaktdaten:
Tel.: 0 23 31/987-25 02
E-Mail: silke.newig
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
